Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der VN Vertriebsnetz UG (haftungsbeschränkt)

Stand 01.01.2026

§ 1 Geltungsbereich und Verhältnis zum Hauptvertrag

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen, Vereinbarungen und Angebote der VN Vertriebsnetz UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Agentur“).
Diese AGB gelten vollumfänglich für jeden Vertragspartner der Agentur (nachfolgend „Vertragspartner“), insbesondere für Auftraggeber/Kunden, Kooperationspartner, Tippgeber, Subunternehmer und freie Mitarbeiter.
Das Angebot der Agentur richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B).
Verhältnis zum Hauptvertrag: Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung für die gesamte Geschäftsbeziehung. Individuelle Vereinbarungen im Hauptvertrag haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie den AGB ausdrücklich widersprechen. Haben die Parteien im Hauptvertrag zu einem bestimmten Regelungsbereich (z. B. Haftung, Kündigung, Vertragsstrafe) keine oder unvollständige Regelungen getroffen, gelten vollumfänglich und ergänzend die Bestimmungen dieser AGB.


§ 2 Leistungsgegenstand (Vertrieb, Projektbeschaffung, Energie)

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Vertriebsdienstleistungen, die Projektbeschaffung sowie Vermittlungstätigkeiten, insbesondere im Bereich der Energiewirtschaft.
Die konkrete Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem individuellen Hauptvertrag.
Sofern im Hauptvertrag nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, schuldet die Agentur das fachgerechte Bemühen um die Vermittlung und Projektbeschaffung, jedoch keinen garantierten wirtschaftlichen Erfolg.


§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach den Regelungen im jeweiligen Hauptvertrag.
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sofern im Hauptvertrag keine abweichende Zahlungsfrist definiert ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen für den B2B-Verkehr.


§ 4 Allgemeine Mitwirkungspflichten

Alle Vertragspartner unterstützen die Agentur bei der Erbringung der vereinbarten Vertriebs- und Beschaffungsleistungen und stellen alle erforderlichen Unterlagen, Tarife und Zugänge rechtzeitig kostenfrei zur Verfügung.
Der Vertragspartner trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm bereitgestellten Daten, Leads, Tarife und Verträge rechtlich zulässig sind (insb. Wettbewerbs- und Datenschutzrecht).


§ 5 Haftung und Freistellung

Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Agentur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Bonität der vermittelten Endkunden oder Projektpartner.
Der Vertragspartner stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf fehlerhaften Angaben oder rechtswidrigen Vertriebshandlungen des Vertragspartners beruhen.


§ 6 Umgehungsverbot, Kundenschutz und Vertragsstrafe

Allen Vertragspartnern ist es strengstens untersagt, Kontakte, Endkunden, Leads, Tippgeber oder Projektpartner, die ihnen durch die Zusammenarbeit mit der Agentur bekannt geworden sind, unter Umgehung der Agentur direkt oder indirekt zu kontaktieren, mit diesen Verträge abzuschließen, Geschäfte zu tätigen oder diese an Dritte weiterzuvermitteln.
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Umgehungsverbot sowie gegen die Geheimhaltungspflicht (§ 9) verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an die Agentur.
Die Höhe dieser Vertragsstrafe wird von der Agentur nach billigem Ermessen festgesetzt (Hamburger Brauch) und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen. Die Vertragsstrafe beträgt pro Verstoß jedoch 20.000,00 EUR.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten.


§ 7 Wettbewerbsverbot und Abwerbeverbot

Die Agentur ist grundsätzlich berechtigt, auch für andere Partner und Wettbewerber der Energie- und Vertriebsbranche tätig zu werden.
Dem Vertragspartner ist es untersagt, während der Laufzeit der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Vertrages Mitarbeiter (angestellt oder frei), Vertriebspartner, Subunternehmer oder Tippgeber der Agentur direkt oder indirekt abzuwerben oder ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur selbst zu beschäftigen.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Abwerbeverbot gilt die Vertragsstrafe nach § 6 Abs. 3 entsprechend.


§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen richten sich primär nach dem Hauptvertrag.
Ergänzungsregelung: Enthält der Hauptvertrag keine Angaben zur Laufzeit oder Kündigung, gilt das Vertragsverhältnis als auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


§ 9 Geheimhaltung und Datenschutz

Alle Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Tarife und Vergütungsstrukturen auch über das Vertragsende hinaus streng vertraulich zu behandeln.
Die Parteien beachten die Vorschriften des geltenden Datenschutzrechts (DSGVO/BDSG) und schließen bei Bedarf separate datenschutzrechtliche Vereinbarungen (AVV).


§ 10 Schlussbestimmungen

Vollständigkeit und Vorrang der AGB: Diese AGB gelten auch dann, wenn der Hauptvertrag zu einzelnen Regelungsbereichen schweigt oder Lücken aufweist. Die Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einzelner Klauseln des Hauptvertrages berührt die Gültigkeit dieser AGB nicht.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung ist der Geschäftssitz der Agentur (VN Vertriebsnetz UG).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt (Salvatorische Klausel).